Bundesverwaltungsgericht weist Revisionen der Länder zurück

Bundesverwaltungsgericht ebnet den Weg für Fahrverbote

Dieselfahrverbote sind nach Ansicht der Richter des Bundesverwaltungsgericht zulässig. Städte und Kommunen dürfen diese auch ohne Regelung des Bundes anordnen.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Bundesland NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und gegen das Bundesland BW vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Die Verwaltungsgerichte gaben den Klagen der DUH statt. In beiden Urteilen gingen die Gerichte davon aus, dass zur Sicherung der Luftreinheit auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden dürfen. Hiergegen legten die Bundesländer NRW und BW die sog. Sprungrevision ein.

Strittig war weiter die Frage, ob Bundesländer Fahrverbote anordnen dürfen oder ob hierfür zunächst eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen werden müsse.

Die Richter des Bundesgerichts erklärten, dass eine bundeseinheitliche Regelung nicht erforderlich sei, wiesen aber gleichzeitig darauf hin, dass Fahrverbote auch immer an dem Kriterium der Verhältnismäßigkeit zu messen sind. Hierbei wurden insbesondere Ausnahmeregelungen für Handwerksbetriebe angeregt. Eine finanzielle Ausgleichspflicht sehen die Richter seitens der Länder nicht – vielmehr seien „gewisse Wertverluste hinzunehmen“.


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