Wer in Kurzarbeit ist, muss zukünftig mit weniger Urlaub rechnen

Brandaktuelle Entscheidung des BAG Erfurt zu Urlaub und Kurzarbeit

Volle Kurzarbeit heißt nun auch weniger Urlaubstage: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts müssen Corona-Kurzarbeiter jetzt mit der anteiligen Kürzung ihres Jahresurlaubs rechnen. Das Urteil hat, angesichts der vierten Corona-Welle enorme Auswirkungen auf die gesamte Arbeitswelt.

Zum Hintergrund des Falls: Verkäuferin in Kurzarbeit wendete sich gegen Urlaubskürzungen

Die Klägerin im aktuellen Fall arbeitet als Verkaufshilfe an drei Tagen in der Woche. In 2020 wurde sie über mehrere Monate in volle Kurzarbeit geschickt – sie erhielt Urlaub, jedoch um einige Tage gekürzt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte gegen Urlaubskürzungen bei Kurzarbeit gekämpft und die Klägerin unterstützt. Leider erfolglos: Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber recht. Der Umfang des Erholungsurlaubs soll sich grundsätzlich an der Zahl der vereinbarten arbeitspflichtigen Tage bemessen lassen. Demnach ist die entsprechende Kürzung des Urlaubs bei Corona-Kurzarbeitern rechtmäßig.

Erleichterter Zugang zu Kurzarbeit bis Frühjahr 2022 verlängert

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