Eine Befristungsabrede im Arbeitsvertrag muss eigenhändig unterschrieben werden, ein einfacher Scan der Unterschrift reicht für die Wirksamkeit nicht aus.

LAG Berlin: Die Befristung eines Arbeitsvertrages erfordert die Schriftform.

Die gescannte Unterschrift ist nicht ausreichend. Das gilt auch, wenn der Arbeitsvertrag nur für wenige Tage geschlossen wurde.

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