Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitgeber die Kosten für notwendige Schulungen des Betriebsrats, einschließlich Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Präsenzseminare, auch dann tragen müssen, wenn ein inhaltsgleiches Webinar verfügbar ist.

Der Fall

Ein aktueller Rechtsstreit drehte sich um die Übernahme von Kosten für eine betriebsverfassungsrechtliche Schulung in Potsdam durch eine Fluggesellschaft. Die Personalvertretung (PV) entsandte zwei Mitglieder zu dieser Schulung, forderte neben den Seminargebühren auch die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Die Arbeitgeberin lehnte dies ab, argumentierte, dass ein inhaltsgleiches Webinar eine kosteneffizientere Alternative darstelle.

 

Das entschied das Gericht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied zugunsten der PV. Es betonte, dass Personalvertretungen und Betriebsräte frei wählen können, in welchem Format sie Schulungen besuchen. Auch wenn Präsenzseminare teurer sind, darf der Arbeitgeber nicht die Teilnahme an einem Webinar erzwingen. Das Gericht bestärkte damit den Ermessensspielraum der Betriebs- und Personalräte bei der Auswahl von Schulungsformaten.

 

Das gilt für die Praxis

Durch das Urteil wird klargestellt: Betriebsräte haben einen Anspruch auf Übernahme aller Schulungskosten durch den Arbeitgeber, auch für Übernachtung und Verpflegung bei auswärtigen Seminaren. Diese Entscheidung sichert Betriebsräten mehr Flexibilität und bestätigt ihre Unabhängigkeit in der Wahl des Schulungsformats. Arbeitgeber müssen akzeptieren, dass die Entscheidung über das Format bei den Betriebsräten liegt. Diese Klarstellung stärkt die Rolle der Betriebsräte und fördert eine effektive Betriebsratsarbeit.

 

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