Der Kläger, der als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist, war seit dem 01.01.1989 bei der beklagten Stadt als Verwaltungsfachangestellter beschäftigt. Ausweislich der Arbeitsplatzbeschreibung war er u.a. für die Organisation und Durch-führung der jährlichen überörtlich bekannten Großkirmes zuständig. Ebenfalls aus-weislich seiner Arbeitsplatzbeschreibung führte er als dienstliche Aufgabe die Ge-schäfte des privaten Vereins, der für die Durchführung von Werbemaßnahmen dieser Kirmes verantwortlich war. Er war seit Mitte Mai 2008 Geschäftsführer und Vor-standsmitglied des Vereins. Auf Grund einer Nebentätigkeitsanzeige war der Stadt-verwaltung bekannt, dass der Kläger ehrenamtliche Tätigkeit bei dem Verein ausüb-te. In den Jahren 2008 bis 2010 nahm der Kläger unberechtigte Abhebungen vom Vereinskonto in Höhe von mindestens 17.555,53 € vor. Er räumte dies am 28.01.2011 ein und zeigte sich selbst am 31.01.2011 bei der Polizei an. Nach Betei-ligung des Integrationsamtes und der Personalvertretung kündigte die beklagte Stadt das Arbeitsverhältnis am 09.03.2011 fristlos.

Die Beklagte hat die Ansicht vertreten, der Kläger habe das Geld im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit veruntreut. Aber selbst wenn es sich um eine außerdienstliche Straftat handele, schlage dies auf das Arbeitsverhältnis durch. Der Kläger hat insbe-sondere die Nichteinhaltung Frist von zwei Wochen für die Erklärung der Kündigung (§ 626 Abs. 2 BGB) gerügt. Das Arbeitsgericht Oberhausen hat die Klage abgewie-sen.
Mit seiner Berufung wendet der Kläger sich weiterhin gegen die fristlose Kündigung. Er ist u.a. der Ansicht, er habe sich als städtischer Mitarbeiter in seiner gesamten Dienstzeit nicht pflichtwidrig verhalten. Eine Kündigung wegen seiner Verfehlung als Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des privaten Vereins komme nicht in Be-tracht. Die Beklagte verteidigt das Urteil des Arbeitsgerichts.

Quelle: LAG Düsseldorf, PM Nr.83/11
Verhandlung vom 21.12.2011
Az.:12 Sa 972/11

Weitere Informationen erteilt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel.


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