Die Betriebsratswahl im Unternehmen ATU wurde gekippt, da die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Wahl nicht erfüllt wurden.

Arbeitsgericht Weiden hält im Unternehmen ATU durchgeführte Betriebsratswahlen für unwirksam

Das Arbeitsgericht Weiden hat am 05.05.2022 entschieden, dass die am 01.03.2022 im Unternehmen der A.T.U. Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG durchgeführte Betriebsratswahl unwirksam ist.

Die Wahl war zuvor von zahlreichen Mitarbeitern gerichtlich angefochten worden. Die Entscheidung gilt für ca. 10.000 Mitarbeiter in allen ca. 550 Filialen in Deutschland. Sie ist aber noch nicht rechtskräftig.

Als Begründung führte das Gericht an, die Wahl sei auf Grundlage einer unwirksamen Gesamtbetriebsvereinbarung durchgeführt worden und daher ungültig. Schon in einem vorgelagerten Verfahren Anfang Februar 2022 war eine ältere Version der Gesamtbetriebsvereinbarung zur Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrates vom selben Gericht als unwirksam festgestellt worden, da diese nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Dessen ungeachtet wurde die Wahl trotzdem durchgeführt.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Partner der Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte in Köln vertritt sämtliche klagenden Arbeitnehmer.

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