Das Aus für das Einwurf-Einschreiben? BAG setzt neue Maßstäbe beim Zugangsnachweis
BAG-Urteil mit Sprengkraft: Einwurf-Einschreiben als Zustellnachweis endgültig gescheitert
Viele Arbeitgeber nutzen seit Jahren das Einwurf-Einschreiben, um wichtige Schreiben rechtssicher zuzustellen. Damit dürfte nun Schluss sein.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 7. Mai 2026 eine für die Praxis äußerst wichtige Entscheidung getroffen: Ein Einwurf-Einschreiben reicht nicht aus, um den Zugang eines Schreibens zuverlässig nachzuweisen.
Gerade bei Kündigungen, Abmahnungen oder Einladungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement kann das erhebliche Folgen haben.
Der Fall: Arbeitnehmer bestreitet Zugang des Schreibens
Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter per Einwurf-Einschreiben zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) eingeladen.
Der Arbeitnehmer erklärte jedoch, das Schreiben nie erhalten zu haben.
Der Arbeitgeber berief sich auf den digitalen Zustellnachweis des Einwurf-Einschreibens. Das genügte den Gerichten jedoch nicht.
Bereits die Vorinstanzen hielten die spätere krankheitsbedingte Kündigung für unwirksam. Das BAG hat diese Entscheidung nun bestätigt.
Warum reicht das Einwurf-Einschreiben nicht aus?
Nach Auffassung der Gerichte beweist der digitale Auslieferungsbeleg lediglich, dass ein Zustellvorgang erfasst wurde.
Er beweist aber nicht sicher, dass das konkrete Schreiben tatsächlich in den richtigen Briefkasten eingeworfen wurde.
Genau dieses Risiko trägt im Streitfall der Arbeitgeber.
Kann der Zugang nicht bewiesen werden, gilt das Schreiben rechtlich möglicherweise als nie zugegangen.
Besonders gefährlich bei Kündigungen
Die Entscheidung betrifft nicht nur Einladungen zum BEM.
Sie hat Auswirkungen auf nahezu alle wichtigen Schreiben im Arbeitsverhältnis, insbesondere:
- Kündigungen
- Änderungskündigungen
- Abmahnungen
- Anhörungsschreiben
- Einladungen zum BEM
- sonstige rechtserhebliche Erklärungen
Kann der Zugang nicht nachgewiesen werden, drohen erhebliche rechtliche Nachteile.
Was sollten Arbeitgeber jetzt tun?
Nach der Entscheidung des BAG müssen viele Unternehmen ihre internen Zustellprozesse überprüfen.
Wer wichtige Schreiben weiterhin per Einwurf-Einschreiben versendet, geht künftig ein erhebliches Risiko ein.
Das Einwurf-Einschreiben dürfte als Standardlösung für rechtssichere Zustellungen praktisch ausscheiden.
Der Bote bleibt die sicherste Lösung
Die rechtssicherste Variante bleibt die Zustellung durch einen Boten.
Dabei kann es sich beispielsweise handeln um:
- einen Kurierdienst
- einen externen Zusteller
- einen zuverlässigen Mitarbeiter
Wichtig ist, dass der Bote kein Organ des Arbeitgebers ist. GeschäftsführerDer GmbH-Geschäftsführer ist gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft und dazu befugt, Geschäfte eigenständig und im Namen des Unternehmens zu tätigen. Mehr oder Vorstandsmitglieder kommen daher als Zeugen regelmäßig nicht in Betracht.
So sollte die Zustellung dokumentiert werden
Für eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung ist eine sorgfältige Dokumentation entscheidend.
Der Bote sollte festhalten:
- Datum des Einwurfs
- genaue Uhrzeit
- Art des Briefkastens
- Namen auf dem Briefkasten
- Anschrift des Empfängers
Zusätzlich empfiehlt es sich, Fotos anzufertigen.
Je genauer die Dokumentation ist, desto besser kann der Zugang später bewiesen werden.
Warum der Mehraufwand sich lohnt
Die Zustellung durch einen Boten verursacht zwar höhere Kosten und mehr organisatorischen Aufwand.
Im Gegenzug erhält der Arbeitgeber jedoch einen deutlich sichereren Nachweis.
Der Bote kann im Streitfall vor Gericht als Zeuge aussagen und den Einwurf bestätigen.
Genau dieser Nachweis fehlt beim Einwurf-Einschreiben.
Fazit: Arbeitgeber müssen jetzt umdenken
Mit der aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht dem Einwurf-Einschreiben als Zugangsnachweis einen schweren Schlag versetzt. Wer wichtige arbeitsrechtliche Schreiben weiterhin auf diesem Weg zustellt, geht erhebliche Risiken ein.
Arbeitgeber sollten ihre Zustellprozesse daher kurzfristig überprüfen und auf beweissichere Alternativen setzen. Insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen und sonstigen rechtserheblichen Erklärungen kann eine fehlerhafte Zustellung schnell teuer werden.
Sie haben einen konkreten Fall oder sind betroffen?
Dann sollten Sie keine Zeit verlieren. Lassen Sie die Situation rechtlich prüfen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir beraten Sie schnell und diskret. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt aus unserem erfahrenen Team aus Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Beitrag teilen
Zuständige Rechtsanwälte
-
Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
-
Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Pavlos Polychronidis Fachanwalt für Arbeitsrecht





