Massenentlassung: Wann Kündigungen unwirksam sind
BAG stellt klar: Formfehler führen zur Unwirksamkeit
Arbeitgeber müssen bei geplanten Massenentlassungen bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Dazu gehört insbesondere die ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 01.04.2026 (Az. 6 AZR 152/22) entschieden:
Kündigungen sind unwirksam, wenn
- keine Massenentlassungsanzeige erstattet wurde oder
- die Anzeige zu einem falschen Zeitpunkt erfolgt ist
Das gilt auch dann, wenn die Anzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr abgegeben wurde.
Was gilt als Massenentlassung?
Eine Massenentlassung liegt nicht nur bei sehr großen Entlassungswellen vor. Maßgeblich ist der Anteil der betroffenen Arbeitnehmer im Betrieb.
Das bedeutet:
Auch in kleineren Unternehmen kann bereits eine Massenentlassung im rechtlichen Sinne vorliegen.
Die richtige Reihenfolge ist entscheidend
Das Gesetz verlangt ein klares Vorgehen:
- Information und Beratung des Betriebsrats (Konsultationsverfahren)
- Erstattung der Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit
- Ausspruch der Kündigungen
Diese Reihenfolge muss eingehalten werden.
Bereits Abweichungen im Ablauf können dazu führen, dass Kündigungen unwirksam sind.
Häufige Fehler in der Praxis
In der Praxis kommt es immer wieder zu Fehlern, etwa:
- Die Anzeige wird gar nicht gestellt
- Die Anzeige erfolgt zu früh
- Der BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr wird nicht ordnungsgemäß beteiligt
Die Folge ist gravierend:
Die ausgesprochenen Kündigungen sind rechtlich angreifbar und häufig unwirksam.
Hintergrund: Vorgaben des EuGH
Die Entscheidung des BAG knüpft an Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs an. Dieser hat die Anforderungen an Massenentlassungsanzeigen zuletzt präzisiert.
Das BAG setzt diese Vorgaben nun konsequent um.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer eröffnet die Entscheidung gute Möglichkeiten:
Wer im Rahmen einer Massenentlassung gekündigt wird, sollte prüfen lassen, ob
- die Anzeige korrekt erfolgt ist und
- das Verfahren mit dem BetriebsratDer Betriebsrat ist in Unternehmen und Betrieben eine Institution, welche die Arbeitnehmerinteressen vertritt und an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. Sein Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jeder eigenständige Betrieb, welcher über mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer verfügt, hat die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen. Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl übt aus, wer berechtigterweise… Mehr ordnungsgemäß durchgeführt wurde
Fehler auf Arbeitgeberseite können die Kündigung zu Fall bringen.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Pavlos Polychronidis Fachanwalt für Arbeitsrecht



