Der Bildungsurlaub dient in allen Bundesländern der politischen und der beruflichen Arbeitnehmerweiterbildung. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub gibt es nicht.

Was unter beruflicher und politischer Weiterbildung zu verstehen ist, wird in den Landgesetzen unterschiedlich definiert, aber inhaltlich entsprechen sich die Begriffe weitestgehend.

Bundeseinheitlich ist der Bildungsurlaub durch Gesetz nur für Sondergruppen von Arbeitnehmern vorgesehen, so für Mitglieder des Betriebsrats, der Jugendvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, abgesehen von Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst.

Der Arbeitnehmer soll in die Lage versetz werden, die Möglichkeiten seiner Mitsprache und Mitverantwortung in seinem Beruf zu verbessern.

In 12 Ländergesetzen ist ein Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub vorgesehen. Ziele sind regelmäßig die Vermittlung allgemeiner gesellschaftlicher Kenntnisse zur Verwirklichung des Persönlichkeitsrechts, berufliche Weiterbildung und teilweise die Qualifikation zur Wahrnehmung eines Ehrenamts.Der Bildungsurlaubsanspruch besteht neben dem Urlaubsanspruch.

Bildungsurlaub kann stets nur für Veranstaltungen beansprucht werden, die entweder von einem anerkannten Träger durchgeführt werden oder die selbst als Weiterbildungsmaßnahme von hierfür bestimmten Behörde anerkannt worden sind.

[1]Ferner sieht das Arbeitssicherheitsgesetz eine Freistellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit[2] zum Zwecke der Fortbildung vor und eine Freistellung der Vertrauensperson der Schwerbehinderten zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Dabei geht es um die Vermittlung spezifischer Kenntnisse, die im Zusammenhang mit der besonderen Pflichtenstellung des Arbeitnehmers neben seinem Arbeitsverhältnis stehen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel von der Kanzlei HMS Barthelmeß.Görzel Rechtsanwälte in Köln.


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