Die Anwesenheitsprämie ist eine Sonderzuwendung, durch die Anwesenheit am Arbeitsplatz vom Arbeitgeber belohnt wird. Sie kann dazu beitragen, Fehlzeiten im Betrieb zu reduzieren.

Die Anwesenheitsprämie kann als Aufschlag zur laufenden Vergütung oder als einmalige Zahlung für einen längerfristigen Zeitraum gewährt werden. Normalerweise werden diese durch Arbeitsvertrag, in den Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen festgelegt.

Der Arbeitgeber ist bei der Zusage einer Prämie an den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Diskriminierungsverbote des AGG gebunden.

Er verletzt den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz z.B.,  wenn er das Weihnachtsgeld als Anwesenheitsprämie gestaltet, um leichtfertigen Krankmeldungen vorzubeugen.

Zudem gehören Anwesenheitsprämien in Form vom Geld oder Geldeswert zum Arbeitslohn und sind daher Lohnsteuer – und Sozialabgabepflichtig.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel von der Kanzlei HMS Barthelmeß.Görzel Rechtsanwälte in Köln.


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