Thomas Cook Crewing Company: Was Mitarbeiter jetzt wissen müssen

Im deutschen Flugverkehr gibt es die nächste große Pleite: Thomas Cook Crewing Company muss Insolvenz anmelden. Der Flugbetrieb wird komplett eingestellt.

Hier das Wichtigste für betroffene Arbeitnehmer:

 

Was bedeutet Freistellung?

Freistellung bedeutet, dass Sie bis auf weiteres nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen brauchen. Es bleibt abzuwarten, ob man Sie widerruflich oder unwiderruflich von der Arbeit freistellt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Kündigung bekommen?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten sollten, müssen Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen, anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam. Im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens wird geprüft, ob die Kündigung unwirksam ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, Thomas Cook Fehler bei der Sozialauswahl gemacht hat, keine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige erstattet wurde oder die Kündigung unzulässiger Weise wegen eines Betriebsüberganges erfolgt ist.

 Gibt es eine Sammelklage?

Nein, leider nicht. Sie müssen selbst tätig werden (oder Ihr Anwalt).

Vorsicht bei Aufhebungsverträgen!

Sollte Thomas Cook Crewing Company Ihnen nicht kündigen, sondern einen Aufhebungsvertrag anbieten, ist besondere Vorsicht geboten. Wenn Sie einen solchen Vertrag einmal unterschrieben haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, hiergegen vorzugehen. Außerdem verhängt die Agentur für Arbeit in diesen Fällen regelmäßig eine Sperrzeit von 12 Wochen, in der kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages anwaltlich beraten zu lassen.

Nicht vergessen!

Sie müssen sich spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur melden.

Was kommen an Rechtsanwaltskosten auf mich zu?

Wenn Sie sich zunächst einmal beraten lassen wollen, belaufen sich die Kosten einer solchen Erstberatung auf 150,00 EUR. Sofern wir Sie außergerichtlich oder gerichtlich vertreten sollen, bestimmen sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz haben, werden die Kosten hierfür in der Regel übernommen. Gerne stellen wir vorab eine entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Zögern Sie nicht uns anzusprechen!

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt aus unserem erfahrenen Arbeitsrechtsteam rund um Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel

 


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