Glühwein im Büro? Das sagt das Arbeitsrecht!
Glühwein statt Kaffee: So schnell wird die Weihnachtspause zum Risiko
Die Weihnachtszeit bringt Stimmung, Licht und natürlich Glühwein. Viele fragen sich dann: Darf ich in der Mittagspause Glühwein trinken? Und vor allem: Was sagt der Arbeitgeber dazu?
Klar ist: Die Versuchung ist groß. Ein kurzer Abstecher über den Weihnachtsmarkt, ein Becher Glühwein, eine Bratwurst – und zurück an den Arbeitsplatz. Doch so einfach ist es leider nicht.
Alkohol am Arbeitsplatz: Was grundsätzlich gilt
Viele Unternehmen haben klare Alkoholverbote, oft festgelegt in einer Betriebsvereinbarung. Dann gilt: Kein Alkohol – weder im Büro noch in der PausePause: Die Ruhepause ist gesetzlich geregelt und gehört nicht zur Arbeitszeit. Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen. Mehr.
Warum? Weil der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht hat. Er muss sicherstellen, dass niemand sich selbst oder andere gefährdet.
Besonders streng wird es in sicherheitsrelevanten Berufen:
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Maschinenführer
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LKW-Fahrer
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Ärzte und Pflegepersonal
Hier greift die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“. Mitarbeitende dürfen sich nicht in einen Zustand versetzen, der zu Gefahren führt.
Ein Glühwein ist schnell getrunken – aber die Wirkung bleibt oft länger als gedacht.
Glühwein in der Mittagspause: Freizeit oder Risiko?
Natürlich findet die Mittagspause außerhalb des Betriebs statt. Dennoch kann Alkohol in der PausePause: Die Ruhepause ist gesetzlich geregelt und gehört nicht zur Arbeitszeit. Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen. Mehr Folgen haben, wenn Mitarbeitende danach wieder arbeiten.
Die Regel lautet: Die Menge macht’s.
Ein kleiner Becher Glühwein kann bei Büroarbeit noch toleriert werden – aber das entscheidet ausschließlich der Arbeitgeber. Viele Unternehmen haben inzwischen eine Null-Promille-Politik, die auch Pausen einschließt.
Azubis und Alkohol: Null Toleranz
Bei Auszubildenden gelten besonders strenge Regeln.
Die wichtigsten Punkte:
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Unter 16 Jahren: komplettes Alkoholverbot nach Jugendschutzgesetz
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Arbeitgeber müssen die Einhaltung kontrollieren
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Auch „nur ein Glühwein zur Weihnachtsstimmung“ ist nicht erlaubt
Wer den Azubi „mal eben mitnimmt“, riskiert Ärger – für das Unternehmen und für die verantwortlichen Personen.
Glühwein in der Kantine oder Büroküche: Wer entscheidet?
Manchmal wird Glühwein sogar intern angeboten – etwa in der Kantine oder in der Büroküche. Auch hier gibt es klare Spielregeln:
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Der Arbeitgeber entscheidet, ob Alkohol erlaubt ist
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Er trägt die Verantwortung für Arbeitsschutz und Sicherheit
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Verstöße können zu Abmahnungen oder sogar Kündigungen führen
Kommt es zu einem Unfall und Alkohol war im Spiel, prüft die gesetzliche Unfallversicherung, ob sie leisten muss. Bei deutlicher Alkoholisierung kann der Versicherungsschutz entfallen.
Fazit: Glühwein ja – aber nur mit klaren Regeln
Wer Glühwein genießen will, sollte vorher wissen, was im Betrieb erlaubt ist.
Ein kurzer Blick in die Betriebsvereinbarung oder eine Rückfrage beim Arbeitgeber kann viel Ärger vermeiden. Besonders zur Weihnachtszeit gilt: Sicherheit geht vor Stimmung.
Sie haben Fragen zu Alkoholverboten, Betriebsvereinbarungen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen?
Sprechen Sie uns an!
Wir beraten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte – schnell, klar und rechtssicher.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht




