BAG stärkt Gleichberechtigung: Gleiche Arbeit = gleiches Gehalt!
💰 Gleiche Arbeit, weniger Lohn? Das Bundesarbeitsgericht macht klar: Das geht nicht!
Erhält eine Frau bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger Gehalt als ein Mann, spricht vieles für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden – und damit ein starkes Zeichen für Lohngerechtigkeit gesetzt.
⚖️ Der Fall: Gleiche Arbeit, ungleiche Bezahlung
Eine Arbeitnehmerin verlangte vom Arbeitgeber rückwirkend denselben Lohn wie ihre männlichen Kollegen. Diese verdienten deutlich mehr – obwohl sie laut Klägerin die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichteten.
Der Arbeitgeber sah das anders: Er argumentierte, die Männer hätten andere Aufgaben und die Klägerin leiste weniger. Deshalb verdiene sie weniger – sogar unterhalb des Durchschnittslohns der Frauen im Betrieb.
📊 Das Landesarbeitsgericht sah keinen klaren Beweis
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg lehnte die Klage zunächst weitgehend ab. Es meinte, es gebe keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts. Nur in Teilen bekam die Klägerin recht – und zwar für kleine Lohnunterschiede zwischen weiblicher und männlicher Vergleichsgruppe.
🏛️ Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Frauen müssen keine „Wahrscheinlichkeit“ beweisen
Das BAG hob dieses Urteil teilweise auf. Nach Auffassung der höchsten Arbeitsrichter gilt:
Es reicht, wenn sie einen konkreten männlichen Kollegen benennt, der für gleiche oder gleichwertige Arbeit mehr verdient. Dann wird vermutet, dass eine DiskriminierungIm Arbeitsrecht ist am 18.8.2006 ein Gesetz in Kraft getreten, dessen Ziel es ist, einem umfassenden Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität sowohl im Zivil- als auch im Arbeitsrecht zu schaffen. Mehr vorliegt – es ist Sache des Arbeitgebers, das Gegenteil zu beweisen.
🔍 Wichtiger Punkt: Vergleichsgruppen sind egal
Wie groß die Vergleichsgruppe der Männer ist oder wie hoch der Medianlohn beider Geschlechter ausfällt – das spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur: Wird eine Frau bei gleicher Arbeit schlechter bezahlt als ein Mann?
📚 Fazit: Gleiches Gehalt ist Ihr gutes Recht!
Das Urteil stärkt alle Arbeitnehmerinnen, die sich gegen unfaire Bezahlung wehren wollen.
Wenn Sie vermuten, dass Sie bei gleicher Arbeit weniger verdienen als männliche Kollegen, sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihren Fall vertraulich und klären, ob Sie Anspruch auf Nachzahlunghaben. Sprechen Sie uns an!
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt aus unserem erfahrenen Team aus Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Beitrag teilen
Zuständige Rechtsanwälte
- 
        	Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
 - 
        	Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
 - 
        	Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht
 

 
					                    

