Gift im Trinkbecher: Kündigung Azubi sofort wirksam?

Ein gefährlicher „Scherz“ am Arbeitsplatz

Ein Auszubildender meint es lustig. Doch der Spaß endet fast dramatisch. Ein 18-jähriger Azubi kippt ein gesundheitsgefährdendes Lösungsmittel in die Trinkflasche eines Kollegen. Der Kollege bemerkt es – trinkt nicht. Doch dann passiert es.
Ein dritter Mitarbeiter greift zur Flasche. Er nimmt einen Schluck aus der Flasche. Als er den sonderbaren Geschmack bemerkt, spuckt er die Flüssigkeit sofort aus. Niemand wird verletzt.
Aber die Folgen sind massiv: Der Azubi wird fristlos gekündigt.


Fristlose Kündigung – auch für Auszubildende?

Der Fall landet vor Gericht. Zuerst vor dem Arbeitsgericht Duisburg. Dann vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

Die Kernfrage lautet:
Darf ein Auszubildender wegen eines solchen Vorfalls fristlos gekündigt werden?

Die Antwort: grundsätzlich schon. Aber nicht automatisch.


Warum der Arbeitgeber hart durchgriff

Wichtig für das Gericht waren mehrere Punkte:

  • Der Azubi wusste, wie gefährlich der Stoff ist

  • Kurz zuvor gab es eine Schulung zu Gefahrstoffen

  • Das Verhalten war mindestens grob fahrlässig

  • Das Ausbildungsverhältnis war noch sehr jung

  • Andere Menschen wurden konkret gefährdet


Aber: Azubis genießen besonderen Schutz

Trotzdem ist der Fall nicht schwarz-weiß.

Denn Auszubildende sind keine normalen Arbeitnehmer.
Das Berufsbildungsgesetz verlangt:

  • einen Erziehungs- und Fördergedanken

  • besondere Rücksicht auf Jugend und Unerfahrenheit

  • Kündigung nur bei wirklich wichtigem Grund

Der Richter sagt deutlich:

„Gerade bei jungen Menschen muss geprüft werden, ob Erziehung noch möglich ist.“


Am Ende kein Urteil – sondern ein Vergleich

Der Azubi erscheint nicht zur Berufungsverhandlung.
Das sorgt für Unmut beim Gericht.

Am Ende einigen sich beide Seiten auf einen Vergleich:

  • Das Ausbildungsverhältnis ist beendet

  • Der Azubi erhält 1.500 Euro

  • Alle Ansprüche sind erledigt

  • Bei Widerruf droht ein Ordnungsgeld für den Azubi, für das Nichterscheinen


Was bedeutet das für die Praxis?

Für Arbeitgeber:

  • Auch Azubis können fristlos gekündigt werden

  • Bei Gefahr für Leib und Leben wird es ernst

  • Schulungen und Dokumentation sind entscheidend

Für Auszubildende:

  • „War nicht so gemeint“ schützt nicht

  • Grobe Pflichtverletzungen haben echte Konsequenzen

  • Fehlverhalten kann die Ausbildung kosten


Fazit: Spaß hört auf, wo Gefahr beginnt

Dieser Fall zeigt deutlich:
👉 Arbeitsrecht kennt klare Grenzen.
👉 Auch junge Menschen tragen Verantwortung.

Haben Sie ein rechtliches Problem oder eine Frage? Sprechen Sie uns an!

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