Anfang kommender Woche sollen die Beschäftigten informiert werden - Was Sie nun wissen müssen!

Bis Ende Juni soll feststehen, wer zu welchen Zugeständnissen bereit ist

Mitte Juni sollen die Verhandlungen über einen Sozialplan bei Kaufhof und Karstadt abgeschlossen sein – Die Voraussetzung für einen Insolvenzplan und eine Finanzspritze in Millionenhöhe.

Die heiße Phase zur Rettung des angeschlagenen Warenhauskonzerns hat begonnen. Bis Mitte Juni soll eine Einigung mit den Arbeitnehmervertretern über ihre Zugeständnisse im Rahmen eines Interessenausgleichs/Sozialplan ausgehandelt sein. Die Tarifkommission der Gewerkschaft Verdi in Essen soll bis einschließlich heute über die anstehenden Maßnahmen beraten. Anfang kommender Woche sollen dann auch die Mitarbeiter informiert werden.

In den jüngsten Nachrichten kursieren bereits zahlreiche Aussagen, welche erhebliche Einschnitte und das Aus für rund ein Drittel der 172 Warenhausstandorte in Aussicht stellen. Laut dem Gesamtbetriebsrat des Warenhauskonzerns konnte die Ausgliederung der Warenservice-Teams konnte wohl zwar „abgewendet“ werden. Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz verlieren, stehen aber dennoch vor herben Einbußen: Aufgrund der Insolvenz könnten Abfindungen schlimmstenfalls ganz entfallen oder höchstens zweieinhalb Monatsgehälter betragen.

Worauf Betroffene Mitarbeiter sich einstellen müssen: Ihre Checkliste!

Was können Sie tun, wenn Sie eine Kündigung von Kaufhof Karstadt bekommen?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten sollten, müssen Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen, anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam. Im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens wird geprüft, ob die Kündigung unwirksam ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, Karstadt Kaufhof Fehler bei der Sozialauswahl gemacht hat, keine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige erstattet wurde oder die Kündigung unzulässiger Weise wegen eines Betriebsüberganges erfolgt ist.

 Gibt es eine Sammelklage?

Nein, leider nicht. Sie müssen selbst tätig werden (oder Ihr Anwalt).

Vorsicht bei Aufhebungsverträgen!

Sollte Galeria Karstadt Kaufhof Ihnen nicht kündigen, sondern einen Aufhebungsvertrag anbieten, ist besondere Vorsicht geboten. Wenn Sie einen solchen Vertrag einmal unterschrieben haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, hiergegen vorzugehen. Außerdem verhängt die Agentur für Arbeit in diesen Fällen regelmäßig eine Sperrzeit von 12 Wochen, in der kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages anwaltlich beraten zu lassen.

Nicht vergessen!

Sie müssen sich spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur melden.

Was kommen an Rechtsanwaltskosten auf mich zu?

Wenn Sie sich zunächst einmal beraten lassen wollen, belaufen sich die Kosten einer solchen Erstberatung auf 150,00 EUR. Sofern wir Sie außergerichtlich oder gerichtlich vertreten sollen, bestimmen sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz haben, werden die Kosten hierfür in der Regel übernommen. Gerne stellen wir vorab eine entsprechende Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Zögern Sie nicht uns anzusprechen!

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt aus unserem erfahrenen Arbeitsrechtsteam rund um Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel


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