Diskriminierungsschutz gilt auch für Eltern von behinderten Kindern
Eltern behinderter Kinder genießen besonderen Schutz
Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt: Auch Eltern von behinderten Kindern sind vor indirekter DiskriminierungIm Arbeitsrecht ist am 18.8.2006 ein Gesetz in Kraft getreten, dessen Ziel es ist, einem umfassenden Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität sowohl im Zivil- als auch im Arbeitsrecht zu schaffen. Mehr am Arbeitsplatz geschützt. Arbeitgeber müssen die Arbeitsbedingungen so anpassen, dass diese Eltern ihre Kinder versorgen können – ohne Angst vor Benachteiligung.
Der konkrete Fall
Eine Stationsaufsicht bat ihren Arbeitgeber mehrmals, sie an einem Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten einzusetzen. Grund: Sie musste sich um ihren schwerbehinderten Sohn kümmern. Der Arbeitgeber stimmte vorübergehend zu, verweigerte aber eine dauerhafte Regelung. Die Arbeitnehmerin zog vor Gericht – bis der Fall schließlich beim Europäischen Gerichtshof landete.
Die Entscheidung des Gerichts
Der EuGH stellte klar: Das Verbot der DiskriminierungIm Arbeitsrecht ist am 18.8.2006 ein Gesetz in Kraft getreten, dessen Ziel es ist, einem umfassenden Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität sowohl im Zivil- als auch im Arbeitsrecht zu schaffen. Mehr wegen einer Behinderung gilt auch für Eltern, die ein behindertes Kind betreuen. Arbeitgeber müssen angemessene Vorkehrungen treffen, damit Beschäftigte ihre familiären Pflichten erfüllen können.
Grenzen für Arbeitgeber
Allerdings gilt dieser Schutz nicht grenzenlos. Der Arbeitgeber muss Anpassungen nur dann umsetzen, wenn sie ihn nicht unverhältnismäßig belasten. Ob dies im Einzelfall zutrifft, prüfen die nationalen Gerichte.
Was das Urteil bedeutet
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Eltern behinderter Kinder dürfen nicht benachteiligt werden.
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Arbeitgeber müssen flexible Lösungen anbieten.
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Gleichzeitig werden die Interessen des Unternehmens berücksichtigt.
Fazit
Das Urteil stärkt die Rechte von Eltern mit behinderten Kindern deutlich. Arbeitgeber müssen Rücksicht nehmen und faire Arbeitsbedingungen schaffen.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht