Diskriminierungsschutz gilt auch für Eltern von behinderten Kindern

Eltern behinderter Kinder genießen besonderen Schutz

Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt: Auch Eltern von behinderten Kindern sind vor indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt. Arbeitgeber müssen die Arbeitsbedingungen so anpassen, dass diese Eltern ihre Kinder versorgen können – ohne Angst vor Benachteiligung.

Der konkrete Fall

Eine Stationsaufsicht bat ihren Arbeitgeber mehrmals, sie an einem Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten einzusetzen. Grund: Sie musste sich um ihren schwerbehinderten Sohn kümmern. Der Arbeitgeber stimmte vorübergehend zu, verweigerte aber eine dauerhafte Regelung. Die Arbeitnehmerin zog vor Gericht – bis der Fall schließlich beim Europäischen Gerichtshof landete.

Die Entscheidung des Gerichts

Der EuGH stellte klar: Das Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung gilt auch für Eltern, die ein behindertes Kind betreuen. Arbeitgeber müssen angemessene Vorkehrungen treffen, damit Beschäftigte ihre familiären Pflichten erfüllen können.

Grenzen für Arbeitgeber

Allerdings gilt dieser Schutz nicht grenzenlos. Der Arbeitgeber muss Anpassungen nur dann umsetzen, wenn sie ihn nicht unverhältnismäßig belasten. Ob dies im Einzelfall zutrifft, prüfen die nationalen Gerichte.

Was das Urteil bedeutet

  • Eltern behinderter Kinder dürfen nicht benachteiligt werden.

  • Arbeitgeber müssen flexible Lösungen anbieten.

  • Gleichzeitig werden die Interessen des Unternehmens berücksichtigt.


Fazit

Das Urteil stärkt die Rechte von Eltern mit behinderten Kindern deutlich. Arbeitgeber müssen Rücksicht nehmen und faire Arbeitsbedingungen schaffen.

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