BGH: Bäckereien mit angeschlossenem Café dürfen an Sonntagen länger Brötchen verkaufen.

Mit aktuellem Urteil der obersten Richter des BGH sollen die betroffenen Bäckereien nun auch gegen Supermärkte und Tankstellen bestehen können.

Wer kennt es nicht? Warme Croissants, knusprige Brötchen und frisches Brot gehören am Sonntagmorgen für viele Deutsche einfach dazu.

Bislang hatten viele Bäckereien zwar Sonntags geöffnet – der Spätaufsteher hatte es mitunter aber schwer noch in den Genuss der sonntäglichen Backwaren zu kommen. Das soll sich nun ändern: Die Richter des BGH haben darüber entscheiden, wie lange – und unter welchen Umständen – Bäckereien zukünftig geöffnet haben dürfen.

Anlass der Entscheidung: Ein Münchener Bäcker

Ein Münchener Bäcker sorgte für „Unruhe“: Er hatte seine Bäckerei Sonntags länger als die in Bayern zulässigen drei Stunden geöffnet. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wandte sich an das Gericht – nicht um den Bäckereien ihren Betrieb zu erschweren, sondern vielmehr um die unterschiedliche Regelung von Tankstellen, Supermärkten und industriellen Backshops im Vergleich zu Bäckereien ein für alle mal klären zu lassen.

Bäckereicafés gelten nun als Gaststätten – und fallen unter das Gaststättengesetz

Das Urteil der BGH Richter ist eindeutig:  Bäckereien mit angeschlossenem Café dürfen in Zukunft auch über die Ladenschlusszeiten hinaus Brot und Brötchen verkaufen. Damit gelten Sie nun auch offiziell als Gaststätten – Brot und Brötchen fallen unter die Rubrik „zubereitete Speisen“.

Höhere Umsätze und Stärkung des Wettbewerbs

Bäckereien mit Bewirtschaftung können damit ihre Wettbewerbskraft gegenüber Tankstellen und Supermärkten stärken und auf höhere Umsätze hoffen. Für kleinere Handwerksbetriebe wird sich hingegen aber nichts ändern: Sie haben sich weiterhin nach den für ihr Land geltenden Ladenschlusszeiten zu richten. Die Angleichung an die Regeln und Gesetze welche für Tankstellen und Supermärkte gelten war lange gefordert worden: Nicht erst seit gestern sind Bäckereien aufgrund des technologischen Wandels einem hohen Druck ausgesetzt.

Urteil mit Konsequenzen für ganz Deutschland

Trotz der von Land zu Land unterschiedlichen Regelungen zu Ladenöffnungszeiten wirkt sich das Urteil auf ganz Deutschland aus. Landesweit werden Bäckereicafés länger geöffnet haben dürfen. Der Streitfall, ob Bäckereicafés unter das Gaststättengesetz fallen wurde bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden, weshalb das Urteil wegweisend für eine Vielzahl ähnlicher Fälle sein dürfte. Die Klage der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs wurde endgültig abgewiesen.

Quelle: Urteil des BGH v.  17.10.2019, Az. I ZR 44/19

 


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