E-Mail-Werbung ohne Einwilligung? Was der EuGH jetzt wirklich erlaubt

E-Mail-Werbung an Bestandskunden: Was das neue EuGH-Urteil wirklich bedeutet

Viele Unternehmen fragen sich derzeit, ob sie ihren Kunden künftig leichter E-Mails schicken dürfen – zum Beispiel Newsletter oder Hinweise auf neue Produkte. Der Grund:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass für bestimmte Marketing-E-Mails nicht immer eine ausdrückliche Einwilligung nötig ist. Einige Medien sprechen schon von einer großen Erleichterung. Andere warnen vor neuen Risiken.

Beides trifft so nicht zu.

Das Urteil ändert nicht die Grundregeln, aber es klärt einen wichtigen Punkt:
Wann gilt ein Kunde überhaupt als „Bestandskunde“, dem man auch ohne Einwilligung E-Mails schicken darf?

Damit Sie rechtssicher bleiben, erklären wir Ihnen die Entscheidung und was das für Ihren Alltag wirklich bedeutet.


Die Grundregel bleibt: Werbung per E-Mail braucht normalerweise eine Einwilligung

Der Versand von Werbe-E-Mails ist in Deutschland streng geregelt. Grundsätzlich gilt:

Ohne Einwilligung keine Werbung.

Eine Ausnahme gibt es nur für sogenannte Bestandskundenwerbung nach § 7 Abs. 3 UWG. Das ist die Regelung, die viele Unternehmen nutzen, wenn sie ihre bestehenden Kunden über ähnliche Produkte informieren möchten.

Damit diese Ausnahme gilt, müssen vier Bedingungen erfüllt sein:

  1. Die E-Mail-Adresse wurde beim Verkauf oder Abschluss eines Dienstes erhoben.

  2. Die Werbung betrifft ähnliche eigene Produkte.

  3. Der Kunde wurde beim Sammeln der E-Mail-Adresse über sein Recht informiert, der Werbung zu widersprechen.

  4. Der Kunde hat nicht widersprochen.

Wenn eine dieser Bedingungen fehlt, ist die Werbung unzulässig – und kann zu Abmahnungen oder Bußgeldern führen.


Was der EuGH klargestellt hat: „Verkauf“ ist mehr als ein Kauf

Genau hier setzt das Urteil an.

Der EuGH hat entschieden:
Ein „Verkauf“ liegt nicht nur dann vor, wenn jemand etwas kauft und bezahlt. Es reicht auch aus, wenn ein Nutzer ein kostenloses Konto anlegt und damit Zugang zu bestimmten Leistungen oder Inhalten erhält.

Beispiel aus dem entschiedenen Fall:

  • Nutzer registrierten sich kostenlos auf einer Website.

  • Sie gaben ihre E-Mail-Adresse an.

  • Später erhielten sie E-Mails mit Werbung für kostenpflichtige Inhalte.

Die Datenschutzbehörde sagte: „Kein Verkauf – also unzulässig.“
Der EuGH sagte: „Doch, das kann als Verkauf gelten.“

Wichtig: Das heißt nicht, dass nun jede Registrierung automatisch Bestandskundenstatus begründet. Aber es bedeutet:

Der Begriff „Verkauf“ ist weiter auszulegen als bisher gedacht.


Was bedeutet das für Unternehmen in Deutschland?

1. Keine grundlegende Änderung der Regeln

Die vier Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG gelten weiterhin.
Wer bisher rechtssicher gehandelt hat, kann so weitermachen.

2. Keine generelle Erleichterung für Newsletter

Die Presseberichte, die von einer „großen Lockerung“ sprechen, sind irreführend.
Der EuGH hat die Regeln nicht vereinfacht – er hat sie nur präzisiert.

3. Registrierungen können künftig häufiger als „Verkauf“ gelten

Wenn Ihr Unternehmen:

  • kostenlose Accounts anbietet,

  • Freemium-Modelle nutzt,

  • kostenlose Tools oder Zugänge bereitstellt,

dann kann das künftig eher als „Verkauf“ im Sinne der Bestandskundenwerbung gelten.

Aber: Es bleibt ein Einzelfall – und kein pauschales „Jetzt dürfen alle Newsletter verschickt werden“.

4. Hohe Abmahnrisiken bleiben bestehen

Die üblichen Fehler bleiben teuer:

  • Keine Information über das Widerspruchsrecht

  • Werbung für nicht ähnliche Produkte

  • Fehlende Opt-out-Möglichkeit

  • E-Mail-Adressen aus Gewinnspielen, Events, Visitenkarten etc.

Daran ändert das Urteil nichts.


Fazit: Mehr Klarheit, aber kein Freibrief

Das EuGH-Urteil bringt etwas mehr Sicherheit, vor allem bei kostenlosen Nutzerkonten.
Es verändert aber nicht die Grundstruktur des Werberechts.

Für Sie bedeutet das:

  • Wer sauber nach § 7 Abs. 3 UWG arbeitet, bleibt auf der sicheren Seite.

  • Eine Einwilligung ist weiterhin der sicherste Weg.

  • Unternehmen sollten ihre Prozesse prüfen – besonders bei kostenlosen Registrierungen.


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