Unfall auf der Toilette bei der Arbeit – wer zahlt?
Ein kurzer Gang zur Toilette – und plötzlich ein schwerer Sturz. Genau das ist einer Verkäuferin passiert. Doch wer kommt für die Folgen auf? Die Antwort: Es kommt auf jeden Schritt an – im wahrsten Sinne des Wortes!
🚫 Kein Versicherungsschutz hinter der Toilettentür!
Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung endet meistens an der Tür zur Toilette. Das bedeutet: Wer sich in den eigentlichen Sanitärräumen verletzt, geht oft leer aus!
So auch im aktuellen Fall: Eine Verkäuferin rutscht im Waschraum der Personaltoilette aus – und verletzt sich schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert die Zahlung.
⚖️ Gericht: „Das war Privatvergnügen!“
Die Begründung des Gerichts ist hart, aber eindeutig: Toilettengänge dienen rein privaten Bedürfnissen. Sie stehen nicht im Zusammenhang mit der Arbeit – auch wenn sie während der ArbeitszeitFür fast alle Arbeitnehmergruppen gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit. Hierbei bezweckt das Arbeitszeitrecht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Normiert werden z.B. die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und der Schutz des Sonntags sowie der gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Mehr stattfinden.
Denn: Nur Tätigkeiten, die dem Betrieb dienen, sind gesetzlich unfallversichert. Wer lediglich seine Notdurft verrichtet, ist rechtlich gesehen „privat unterwegs“.
🚷 Auch der Waschraum zählt nicht mehr zur Arbeit
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg urteilt: Nicht nur die Kabinen, auch der Vorraum mit Waschbecken zählt bereits zum „privaten Bereich“. Damit besteht kein Versicherungsschutz mehr – auch nicht, wenn man dort ausrutscht.
🛑 Ausnahme: Der Weg zur Toilette!
Immerhin: Der Weg zur Toilette selbst ist versichert, solange er auf dem Betriebsgelände stattfindet. Denn dieser dient mittelbar der Arbeitsfähigkeit – und somit dem Unternehmen.
Aber Achtung: Sobald die Tür zur Toilettenanlage durchschritten ist, endet dieser Schutz. Auch Händewaschen gehört schon zur unversicherten „persönlichen Sphäre“.
🧾 Fazit: Ein falscher Schritt – und es wird teuer!
Ob ein Sturz auf der Toilette ein Arbeitsunfall ist, hängt an wenigen Details. Die wichtigste Grenze: die Tür zur Sanitäreinrichtung. Wer diese überschreitet, ist in der Regel nicht mehr versichert.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht