"Junges Team mit flachen Hierarchien" kein Indiz für Altersdiskriminierung

Arbeitgeber müssen ihre Stellenanzeigen altersneutral formulieren. Tun sie dies nicht, laufen sie Gefahr wegen Altersdiskriminierung Entschädigungszahlungen leisten zu müssen.

Doch worauf müssen Arbeitgeber genau achten, wenn sie Stellenausschreibungen texten? Wir klären auf!

Grundsätzliches zum Thema Stellenanzeigen

Veröffentlichen Arbeitgeber Stellenanzeigen, so sollten sie darauf achten, dass ihre Formulierungen nicht den Anschein erwecken, dass sie nur Bewerber in einer gewissen Altersklasse suchen. Hier machen einzelne Worte schon den Unterschied. Beispielsweise hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass bei dem Satz „Mitarbeiterin oder Mitarbeiter für ein junges, dynamisches Team“ gesucht, ist dies nach allgemeiner Rechtsprechung ein Anzeichen für eine altersdiskriminierende Einstellungsentscheidung des Arbeitgebers, der hier ältere Bewerber nicht einstellen möchte. Sucht wiederum ein „junges Unternehmen“ nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, nimmt das Bundesarbeitsgericht keine Altersdiskriminierung an. Leicht anders formuliert, in der rechtlichen Bewertung aber große Unterschiede.

Aktueller Fall rund um Berliner Start-Up

In einem aktuellen Fall klagte ein Arbeitnehmer Ende 40, der sich bei einem Berliner Start-Up auf eine Stelle beworben hatte. Das Start-up suchte laut Stellenausschreibung einen Key-Account Manager. Das Unternehmen bietet laut dieser Anzeige  ein „junges Team mit flachen Hierarchien, das dir echten Gestaltungsspielraum lässt …“ Der 48-Jährige erhielt auf seine Bewerbung eine Absage und sah sich infolge dessen aufgrund seine Alters diskriminiert. Die Stelle wurde mit jemand anderen besetzt und der Betroffene klagte auf Entschädigung in Höhe von 5.000 €.

Seine Argumentation: durch die Formulierung „junges Team“ hatte das Unternehmen von vornherein bereits ältere Bewerber für sich ausgeschlossen.

Landesarbeitsgericht Berlin anderer Meinung

Nachdem das Arbeitsgericht Berlin bereits die Klage abgewiesen hatte, hat sich das Landesarbeitsgericht Berlin in der Berufung ausführlicher mit dem Fall beschäftigt. Letztendes blieb auch die Berufung ohne Erfolg, denn das Gericht las aus der Stellenausschreibung keine Altersdiskriminierung heraus.

Zwar bezog sich das Gericht hier auf die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgericht dass aus einer Fornulierung „junges, dynamisches Team“ durchaus unter Umständen gefolgert werden kann, dass nur junge Bewerber bevorzugt, die zum Rest des jungen Teams passen. Jedoch muss im vorliegenden Fall die Aussage auch im Kontext des Unternehmens gelesen werden.

Die Passage in der Stellenausschreibung, dass ein „junges Team mit flachen Hierarchien“ geboten werde, habe im konkreten Fall keinen Bezug zum Alter der Mitarbeiter dieses Teams. Denn hier handelt es sich um eine Beschreibung des Start-Ups als „junges Unternehmen“. Bewerbern soll hier verdeutlicht werden, dass sie sich bei einem Arbeitgeber bewerben, der erst seit Kurzem am Markt ist und daher auch das Team erst seit kurzer Zeit zusammenarbeitet.

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