Nicht jeder Rechtsstreit lässt sich außergerichtlich lösen. Können Ansprüche nicht einvernehmlich durchgesetzt oder unberechtigte Forderungen nicht abgewehrt werden, vertreten wir unsere Mandanten kompetent und engagiert vor den Zivilgerichten.

Wir begleiten unsere Mandanten in allen Phasen eines gerichtlichen Verfahrens – von der ersten rechtlichen Bewertung über die außergerichtliche Korrespondenz bis hin zur Vertretung vor Gericht und der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen.

Wir vertreten Sie insbesondere bei:

  • der Durchsetzung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche
  • Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Streitigkeiten aus Kauf-, Werk- und Dienstverträgen
  • einstweiligen Verfügungsverfahren
  • der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Forderungen
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens prüfen wir sorgfältig die Erfolgsaussichten sowie die wirtschaftlichen Chancen und Risiken. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen effizient und mit einer klaren Prozessstrategie durchzusetzen.