Wann ein WettbewerbsverbotMit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet gleichzeitig die Pflicht des Arbeitnehmers zur Wettbewerbsenthaltung. Auch nachvertragliche Treue- und Verschwiegenheitspflichten setzen keine Schranken, die über die allgemeinen geltenden Gesetze hinausgehen. Mehr wirklich greift!
Jobwechsel geplant – und plötzlich verboten?
Viele Arbeitnehmer planen nach dem Ausscheiden einen nahtlosen Wechsel. Doch genau hier lauert ein Risiko: das nachvertragliche WettbewerbsverbotMit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet gleichzeitig die Pflicht des Arbeitnehmers zur Wettbewerbsenthaltung. Auch nachvertragliche Treue- und Verschwiegenheitspflichten setzen keine Schranken, die über die allgemeinen geltenden Gesetze hinausgehen. Mehr.
Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn zeigt, wie schnell ein neuer Job scheitern kann. Selbst dann, wenn der neue Arbeitgeber auf den ersten Blick gar kein direkter Konkurrent ist.
Der Fall: Karrierewechsel mit Hindernissen
Ein leitender Mitarbeiter im Einkauf eines internationalen Unternehmens wollte nach seinem Ausscheiden zu einem anderen Unternehmen wechseln.
Das Problem:
Er hatte zuvor ein WettbewerbsverbotMit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet gleichzeitig die Pflicht des Arbeitnehmers zur Wettbewerbsenthaltung. Auch nachvertragliche Treue- und Verschwiegenheitspflichten setzen keine Schranken, die über die allgemeinen geltenden Gesetze hinausgehen. Mehr für 12 Monate unterschrieben.
Trotzdem plante er eine neue Position bei einem großen Hersteller – und sah darin keinen Konflikt. Denn:
- Sein alter Arbeitgeber war im B2C-Bereich tätig
- Der neue Arbeitgeber überwiegend im B2B-Bereich
Für ihn war klar: Keine Konkurrenz – also kein Problem.
Arbeitgeber sieht das anders – und stoppt den Wechsel
Der ehemalige Arbeitgeber widersprach.
Seine Argumente:
- Beide Unternehmen bewegen sich im gleichen Marktsegment
- Es bestehen Überschneidungen bei Produkten und Kunden
- Der Arbeitnehmer hatte tiefe Einblicke in Einkauf und Vertrieb
Besonders kritisch:
Die neue Stelle sollte genau zwischen Vertrieb, Einkauf und Strategie angesiedelt sein. Also genau dort, wo sensibles Wissen genutzt werden kann.
Gericht entscheidet: Wettbewerbsverbot greift
Das Arbeitsgericht Heilbronn stellte sich auf die Seite des Arbeitgebers.
Die Kernaussagen:
- Auch ein B2B-Unternehmen kann ein Wettbewerber sein
- Entscheidend ist der Markt und die tatsächliche Tätigkeit
- Überschneidungen reichen aus, um ein WettbewerbsverbotMit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet gleichzeitig die Pflicht des Arbeitnehmers zur Wettbewerbsenthaltung. Auch nachvertragliche Treue- und Verschwiegenheitspflichten setzen keine Schranken, die über die allgemeinen geltenden Gesetze hinausgehen. Mehr auszulösen
Damit war klar:
Der Jobwechsel durfte vorerst nicht stattfinden.
Kein Eilrechtsschutz ohne echte Notlage
Der Arbeitnehmer versuchte, per einstweiliger Verfügung sofort starten zu dürfen. Ohne Erfolg.
Das Gericht stellte klar:
Eine schnelle Entscheidung gibt es nur bei existenzieller Notlage.
Hier jedoch:
- Keine drohende Arbeitslosigkeit
- Zahlung einer Karenzentschädigung
- Möglichkeit, andere Tätigkeiten auszuüben
Ergebnis:
Der Arbeitnehmer muss das Hauptverfahren abwarten.
Was bedeutet das für die Praxis?
Das Urteil zeigt deutlich:
Ein WettbewerbsverbotMit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet gleichzeitig die Pflicht des Arbeitnehmers zur Wettbewerbsenthaltung. Auch nachvertragliche Treue- und Verschwiegenheitspflichten setzen keine Schranken, die über die allgemeinen geltenden Gesetze hinausgehen. Mehr ist kein Papiertiger.
Wichtig ist vor allem:
- Konkurrenz wird weit ausgelegt
- Auch indirekte Überschneidungen reichen
- Die konkrete Tätigkeit ist entscheidend – nicht nur die Branche
Wer wechselt, sollte genau prüfen:
Ist mein neuer Arbeitgeber wirklich unproblematisch?
Fazit: Vorsicht beim Jobwechsel mit Wettbewerbsverbot
Ein unterschriebenes WettbewerbsverbotMit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet gleichzeitig die Pflicht des Arbeitnehmers zur Wettbewerbsenthaltung. Auch nachvertragliche Treue- und Verschwiegenheitspflichten setzen keine Schranken, die über die allgemeinen geltenden Gesetze hinausgehen. Mehr kann Ihre Karriere kurzfristig stoppen.
Gerade bei gut bezahlten Positionen und sensiblen Tätigkeiten prüfen Gerichte sehr genau. Und sie entscheiden oft zugunsten des Arbeitgebers.
Unser Rat:
Lassen Sie Ihr WettbewerbsverbotMit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet gleichzeitig die Pflicht des Arbeitnehmers zur Wettbewerbsenthaltung. Auch nachvertragliche Treue- und Verschwiegenheitspflichten setzen keine Schranken, die über die allgemeinen geltenden Gesetze hinausgehen. Mehr frühzeitig prüfen – bevor Sie einen neuen ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag bildet das Fundament des Arbeitsverhältnisses. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Mehr unterschreiben.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Pavlos Polychronidis Fachanwalt für Arbeitsrecht




