Streik = kein Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld gekürzt wegen Streik?
Das Weihnachtsgeld gehört für viele Beschäftigte fest zum Jahresende dazu. Umso größer ist die Überraschung, wenn es plötzlich gekürzt wird. Genau das passierte in einem aktuellen Fall vor dem Arbeitsgericht Offenbach: Arbeitnehmende, die an einem Streik teilnahmen, bekamen weniger Weihnachtsgeld.
Der Fall vor Gericht
Ein Unternehmen kürzte die Sonderzahlung um 1/60 pro Streiktag. Grundlage war eine Betriebsvereinbarung. Diese sah vor, dass bei Fehlzeiten – egal aus welchem Grund – die Sonderzahlung anteilig gekürzt wird. Mehrere Beschäftigte klagten dagegen. Sie beriefen sich darauf, dass Streiks nicht zu Sanktionen führen dürften.
Das Urteil: Kürzung ist erlaubt
Das Arbeitsgericht Offenbach stellte klar: Grundsätzlich darf niemand wegen einer Streikteilnahme abgemahnt oder gekündigt werden. Eine Kürzung des Weihnachtsgelds ist aber möglich – solange sie auf einer neutralen Regelung in einer Betriebsvereinbarung beruht. Genau das war hier der Fall. Die Klage der Arbeitnehmenden blieb erfolglos.
Wichtig für Beschäftigte und Betriebsräte
Das Urteil zeigt: Arbeitgeber dürfen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld reduzieren, wenn entsprechende Regelungen im Betrieb bestehen. Entscheidend ist, dass diese Regelungen alle Fehlzeiten gleich behandeln – egal, ob Krankheit, unbezahlter Urlaub oder eben Streik.
Was bedeutet das für Sie?
Ob Weihnachtsgeld oder UrlaubsgeldAufgrund Tarifvertrages, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag kann auch Anspruch auf Urlaubsgeld bestehen Mehr: Sonderzahlungen sind nicht immer garantiert. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge spielen eine große Rolle. Wer von Kürzungen betroffen ist, sollte prüfen lassen, ob diese rechtmäßig sind.
Fazit:
Das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach macht deutlich: Weihnachtsgeld kann rechtmäßig gekürzt werden – auch bei Streikteilnahme. Wichtig ist eine klare Betriebsvereinbarung. Sind Sie unsicher, ob eine Kürzung in Ihrem Fall zulässig ist? Oder möchten Sie als Arbeitgeber Ihre Regelungen rechtssicher gestalten?
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht