Markenrecht


HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte berät und vertritt Unternehmen, Selbstständige und Markeninhaber in sämtlichen Fragen des Markenrechts. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Anmeldung und dem Schutz ihrer Marken sowie bei der Durchsetzung und Verteidigung ihrer Markenrechte.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Markenrecherche, der nationalen und internationalen Markenanmeldung sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bei Markenrechtsverletzungen. Wir beraten sowohl bei Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen als auch bei der Gestaltung von Markenlizenzverträgen.

Unser Ziel ist es, Marken rechtlich abzusichern, Konflikte frühzeitig zu vermeiden und die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten wirksam zu schützen.

Unsere Leistungen im Markenrecht

Markenanmeldung und Markenrecherche

Wir beraten Unternehmen und Selbstständige bei der Entwicklung und rechtlichen Absicherung ihrer Marken. Vor einer Markenanmeldung prüfen wir, ob bereits ältere Markenrechte bestehen, die einer Eintragung oder Nutzung entgegenstehen könnten. Eine sorgfältige Markenrecherche hilft dabei, rechtliche Konflikte und spätere Kosten zu vermeiden.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Durchführung von Markenrecherchen
  • Prüfung der Schutzfähigkeit von Marken
  • Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Anmeldung von Unionsmarken beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Internationale Markenregistrierungen über das System der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
  • Beratung zum Schutzumfang und zur Verlängerung bestehender Markenrechte

Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten Markenrecherche über die Anmeldung bis zur Eintragung und langfristigen Sicherung ihrer Markenrechte.

Markenschutz und Markenrechtsverletzungen

Eine eingetragene Marke schützt ihren Inhaber vor bestimmten unberechtigten Nutzungen durch Dritte. Werden identische oder verwechslungsfähige Zeichen ohne Erlaubnis verwendet, können markenrechtliche Ansprüche bestehen.

Wir prüfen mögliche Markenrechtsverletzungen und unterstützen Markeninhaber dabei, ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Prüfung und Bewertung von Markenrechtsverletzungen
  • Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
  • Vorgehen gegen die unberechtigte Verwendung geschützter Kennzeichen
  • Außergerichtliche Verhandlungen zur Beilegung markenrechtlicher Streitigkeiten

Dabei berücksichtigen wir sowohl die rechtlichen Erfolgsaussichten als auch die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten.

Abmahnung und gerichtliche Vertretung im Markenrecht

Wer wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung eine Abmahnung erhält, sollte die erhobenen Vorwürfe sorgfältig prüfen lassen. Insbesondere die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Wir vertreten sowohl Markeninhaber, die gegen Rechtsverletzungen vorgehen möchten, als auch Unternehmen und Selbstständige, die sich gegen unberechtigte Ansprüche verteidigen müssen.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Ausspruch und Prüfung markenrechtlicher Abmahnungen
  • Prüfung und Verhandlung strafbewehrter Unterlassungserklärungen
  • Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen
  • Beantragung und Abwehr einstweiliger Verfügungen
  • Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
  • Vertretung in markenrechtlichen Klageverfahren

Gerade bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen ist häufig schnelles Handeln erforderlich. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und ihre Rechte wirksam zu wahren.

Markenlizenzverträge und geschützte Markenarten

Marken sind nicht nur rechtliche Schutzrechte, sondern auch wichtige wirtschaftliche Vermögenswerte. Durch Markenlizenzverträge können Unternehmen Dritten die Nutzung ihrer Marken gestatten und zugleich die Bedingungen dieser Nutzung festlegen.

Wir beraten bei der Gestaltung und Prüfung von Markenlizenzverträgen sowie bei Fragen zur Übertragung und wirtschaftlichen Verwertung von Markenrechten.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Gestaltung und Prüfung von Markenlizenzverträgen
  • Beratung zur Übertragung und Nutzung von Markenrechten
  • Regelung von Nutzungsumfang, Vergütung und Vertragslaufzeit
  • Beratung bei Konflikten aus bestehenden Lizenzverhältnissen

Welche Markenarten können geschützt werden?

Je nach Ausgestaltung und rechtlichen Voraussetzungen kommen insbesondere folgende Markenformen in Betracht:

  • Wortmarken
  • Wort-/Bildmarken
  • Bildmarken
  • Farbmarken
  • Hörmarken
  • Positionsmarken
  • Gewährleistungsmarken

Welche Form des Markenschutzes sinnvoll ist, hängt insbesondere vom jeweiligen Zeichen, seiner Verwendung und den wirtschaftlichen Zielen des Markeninhabers ab.