HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte berät und vertritt Mandanten im gesamten Arbeitsrecht in Köln. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Arbeitnehmer, Führungskräfte, Betriebsräte sowie Unternehmen und Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Fragen und Konflikten.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung. Wir beraten insbesondere bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abfindungen, betrieblichen Umstrukturierungen und Fragen der betrieblichen Mitbestimmung.
Dabei vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und orientieren uns ausschließlich an den Interessen unserer jeweiligen Mandanten.
Unsere arbeitsrechtlichen Schwerpunkte
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer in sämtlichen Fragen rund um ihr Arbeitsverhältnis. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung von Kündigungen, der Durchführung von Kündigungsschutzverfahren sowie der Verhandlung von Abfindungen und Aufhebungsverträgen.
Unsere Beratungsschwerpunkte:
- Kündigung und Kündigungsschutzklage
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Abfindungen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Lohn- und Gehaltsansprüche
- Urlaub, UrlaubsgeldAufgrund Tarifvertrages, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag kann auch Anspruch auf Urlaubsgeld bestehen Mehr und Weihnachtsgeld
- Insolvenz des ArbeitgebersDem deutschen Arbeitsrecht ist ein spezielles Arbeitsrecht der Insolvenz fremd. Dem Arbeitnehmer soll prinzipiell der Schutz durch zwingendes Arbeitsrecht auch in der Insolvenz des Arbeitgebers erhalten bleiben. Mehr
Sie haben eine Kündigung erhalten? Auf unserer Seite zum Kündigungsschutz erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, welche Fristen gelten und wie Sie gegen eine Kündigung vorgehen können.
Arbeitsrecht für Unternehmen und Arbeitgeber
Wir beraten und vertreten Unternehmen und Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dabei unterstützen wir sowohl bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverhältnissen als auch bei betrieblichen Veränderungen, arbeitsrechtlichen Konflikten und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Unsere Beratungsschwerpunkte:
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Beratung bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Personalabbau
- Planung und Begleitung betrieblicher Umstrukturierungen, insbesondere bei Outsourcing, Rationalisierung und Betriebsstilllegungen
- Gestaltung und Verhandlung von Betriebs- und Personalvereinbarungen
- Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, insbesondere über Interessenausgleich, Sozialpläne und Tarifverträge
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren
Wir begleiten Unternehmen sowohl bei der laufenden Personalarbeit als auch bei komplexen Veränderungsprozessen. Dabei verbinden wir arbeitsrechtliche Expertise mit einem Verständnis für wirtschaftliche und unternehmerische Anforderungen.
Arbeitsrecht für Betriebsräte
Wir beraten und vertreten Betriebsräte in sämtlichen Fragen des Betriebsverfassungsrechts und der betrieblichen Mitbestimmung. Dabei unterstützen wir Arbeitnehmervertretungen sowohl bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Beteiligungsrechte als auch bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und in gerichtlichen Verfahren.
Unsere Beratungsschwerpunkte:
- Verhandlung von Interessenausgleich und SozialplanVor jeder mitbestimmungspflichtigen Betriebsänderung muss der Unternehmer mit dem Betriebsrat einen Sozialplan vereinbaren. Der Sozialplan kann vom Betriebsrat erzwungen werden. Mehr bei Betriebsänderungen
- Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Durchsetzung und Sicherung von Mitbestimmungsrechten
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Begleitung und Vertretung in Einigungsstellenverfahren
- Beratung und Tätigkeit als Sachverständige nach §§ 80 Abs. 3 und 111 BetrVG
Unser Ziel ist es, Betriebsräte bei der rechtssicheren und wirksamen Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen – von der laufenden Betriebsratsarbeit bis hin zu komplexen betrieblichen Umstrukturierungen.
Arbeitsrecht für Führungskräfte
Wir beraten und vertreten Führungskräfte, leitende AngestellteLeitender Angestellter kann nur sein, wer die in § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), genannten Aufgaben und Funktionen tatsächlich wahrnimmt. Mehr und GeschäftsführerDer GmbH-Geschäftsführer ist gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft und dazu befugt, Geschäfte eigenständig und im Namen des Unternehmens zu tätigen. Mehr bei arbeitsrechtlichen Fragen und beruflichen Veränderungen. Dabei berücksichtigen wir neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch die besonderen wirtschaftlichen und persönlichen Interessen unserer Mandanten.
Unsere Beratungsschwerpunkte:
- Gestaltung und Prüfung von Anstellungs- und Dienstverträgen
- Beratung bei Kündigungen und der Beendigung von Anstellungsverhältnissen
- Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Abfindungen und individuelle Trennungsvereinbarungen
- Variable Vergütung, Bonusansprüche und Zielvereinbarungen
- Wettbewerbsverbote und nachvertragliche Verpflichtungen
- Vertretung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
Gerade bei der Beendigung von Führungspositionen kommt es häufig auf eine sorgfältige rechtliche und strategische Vorbereitung an. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre Interessen zu wahren und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu erreichen.
Ihre Anfrage
Zuständige Rechtsanwälte
-
Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
-
Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Pavlos Polychronidis Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ausführliche Erläuterungen zu vielen Fachbegriffen aus dem Arbeitsrecht finden Sie in unserem Wiki für Arbeitsrecht.






