Erste Verhandlungen erfolgreich: Cockpit-Personal wehrt sich im Berufungsverfahren mit uns gegen Kündigungen

TUI fly Crew (© 2018 TUI)

TUI verliert auch in der Berufungsinstanz – Kündigungen sind unwirksam

Erste Verhandlungen im Berufungsverfahren vor den LAG Düsseldorf verlaufen zugunsten der Piloten

Nachdem bisher alle Kündigungsschutzklagen der betroffenen Piloten in erster Instanz gewonnen wurden, bestätigt nun auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in zwei von HMS. Barthelmeß Görzel geführten Verfahren, dass die Kündigungen zweier Piloten unwirksam waren. Bei den Klägern handelte es sich um einen Kapitän und einen First Officer. Das Gericht hat die Berufungen von TUI zurückgewiesen, die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

Die Piloten können nun aufatmen, ihr Arbeitsverhältnis wurde durch die Kündigungen nicht aufgelöst.

„TUIfly hat bereits in erster Instanz erhebliche Bruchlandungen vor den Arbeitsgerichten erlitten. Vor dem LAG Düsseldorf erzielten wir heute die ersten weiteren Erfolge, sowohl für Kapitäne als auch für Co-Piloten“, sagte Rechtsanwältin Simone Schäfer von der Kölner Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel, die etliche Flugzeugführer vertritt. Damit gerät der ursprüngliche Plan, etliche Mitarbeiter zu entlassen, erst einmal weiter ins Stocken.

Es sind noch zahlreiche weitere Verfahren an anderen Gerichtsstandorten anhängig. Ob die anderen Landesarbeitsgerichte sich dem LAG Düsseldorf anschließen werden, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Wir gehen allerdings stark davon aus, dass diese Entscheidung jedenfalls richtungsweisend sein wird.

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