Am 14. Juni beginnt in Deutschland die Fußball-EM 2024. Millionen Fans fiebern mit, wenn die DFB-Nationalelf antritt. Doch Vorsicht: Während der Arbeitszeit Fußball zu schauen, ist ohne Erlaubnis des Arbeitgebers tabu! Ein kurzer Blick in den Internet-Livestream reicht, um Ärger zu bekommen. Denn während dieser Zeit verletzt der Arbeitnehmer seine arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht.

Livestreams und private Internetnutzung – Ein No-Go!

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden: Fußballspiele über einen Livestream am dienstlichen Computer zu schauen, ist vergleichbar mit einer privaten Internetnutzung während der Arbeitszeit. Wenn dies in dem Betrieb verboten ist, gilt es somit grundsätzlich auch für das EM-Schauen! Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Arbeitgeber TV- oder Radio-Geräte bereitstellt, die während der Arbeitszeit genutzt werden dürfen.

Arbeit geht vor – Keine Störungen im Kundenkontakt

Auch wenn der Chef erlaubt, Fußball zu schauen, gilt: Die Arbeit muss zuverlässig und korrekt weitergehen. Der Kundenkontakt darf nicht gestört werden. Somit darf ein Torjubeln nicht zu Lasten der Arbeitsqualität gehen.

Private Handynutzung während der Arbeitszeit?

In vielen Betrieben ist die private Handynutzung geregelt. Der schnelle Blick aufs Smartphone kann erlaubt sein, muss aber nicht. Existiert keine Regelung, ist die Nutzung während der Arbeitszeit nicht erlaubt. Fragen Sie nach Ausnahmeregelungen während der EM – der Betriebs- oder Personalrat könnte helfen.

Urlaub beantragen und Ärger vermeiden

Wer die Spiele nicht am Arbeitsplatz verfolgen kann, sollte Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Obwohl grundsätzlich Urlaub zusammenhängend beantragt werden soll, drücken Arbeitnehmer für einzelne Tage oft ein Auge zu. Aber: Der Chef darf den Urlaubsantrag ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen oder andere Kollegen schneller waren.

Krankmelden wegen Fußball? Ein gefährlicher Spielzug

Spontane Krankheiten während oder nach den Spielen der Lieblingsmannschaft sind auffällig und riskant. Unerlaubtes Fehlen sorgt für Ärger, und vorgetäuschte Krankheiten können sogar zur Kündigung führen.

(Rest-) Alkohol am Arbeitsplatz

Während der EM lockt der Alkohol. Aber Vorsicht: Restalkohol am Arbeitsplatz kann ernste Konsequenzen haben. In den meisten Betrieben gilt ein absolutes Alkoholverbot. Arbeitnehmer müssen immer in der Lage sein, ihre Arbeitspflichten zu erfüllen. Bei Verstößen drohen Abmahnung oder Kündigung. Erscheint man verkatert zur Arbeit kann der Chef kann Sie nach Hause schicken – ohne Bezahlung. Kommt es auch noch zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss wird möglicherweise nicht als Arbeitsunfall eingestuft, was den Entfall des gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zur Folge haben könnte.

Fanartikel und Deko am Arbeitsplatz

Fußball-Fanartikel gehören zur EM dazu. Doch wer im DFB-Trikot zur Arbeit gehen oder den Arbeitsplatz dekorieren möchte, sollte klare Absprachen mit dem Arbeitgeber treffen. Wo Kleidervorschriften gelten, ist das Trikot verboten, es sei denn, es gibt Ausnahmen. Bei der Dekoration hat der Arbeitgeber das letzte Wort, denn er hat das Hausrecht.

Machen Sie sich fit für die Fußball-EM 2024 und beachten Sie diese Regeln, damit Sie das Fußballfieber unbeschwert genießen können – ohne Ärger mit dem Chef!

Rückfragen? Sprechen Sie uns an!

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt aus unserem erfahrenen Arbeitsrechtsteam rund um Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel.


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