Kündigung von Air-Berlin-Piloten unwirksam!

HMS.Barthelmeß.Görzel erwirkt Sieg vor dem Bundesarbeitsgericht: Nach der Air Berlin Insolvenz klagten nahezu 2.000 Piloten, Flugbegleiter und Bodenkräfte gegen ihre Kündigung. Allein 100 werden durch unsere Kanzlei vertreten. Nun konnten wir einen wichtigen Sieg vor dem Bundesarbeitsgericht erwirken!

Ein Formfehler macht die massenhafte Kündigung der Air-Berlin-Piloten als Folge der Insolvenz der Airline 2017 unwirksam. Das entscheidet das Bundesarbeitsgericht heute (13.02.2020) in einem von uns geführten Verfahren letztinstanzlich.

Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zu dem Ausgang des Verfahrens: „Wir freuen uns sehr, dass durch dieses Urteil den Airberlinern ein Stück Respekt zurückgegeben wurde.“

Die Vorinstanzen in Nordrhein-Westfalen hatten die Kündigungsschutzklage noch abgewiesen, heute jedoch der Durchbruch und die Entscheidung der höchsten deutschen Arbeitsrichter: die bei Massenentlassungen vorgeschriebene Anzeige bei der Agentur für Arbeit sei fehlerhaft gewesen und zudem bei der falschen Arbeitsagentur abgegeben worden.

Geklagt hatte ein von uns vertretener Pilot mit Einsatzort Düsseldorf.


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