Bundestariftreuegesetz in Kraft: Was jetzt beachtet werden muss
Neue Tariftreuepflichten für Bundesaufträge
Wer Bundesaufträge ausführen möchte, muss seit dem 1. Mai 2026 neue Vorgaben zur Tariftreue erfüllen. Verstöße können teuer werden und sogar zum Ausschluss von Vergabeverfahren führen.
Seit dem 1. Mai 2026 gilt das neue Bundestariftreuegesetz (BTTG).
Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes übernehmen möchten, müssen künftig neue arbeitsrechtliche Anforderungen erfüllen. Besonders wichtig ist das sogenannte Tariftreueversprechen.
Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, riskiert Vertragsstrafen, den Ausschluss von zukünftigen Vergabeverfahren oder sogar die Kündigung des öffentlichen Auftrags.
Für welche Unternehmen gilt das Bundestariftreuegesetz?
Das Gesetz betrifft Unternehmen, die öffentliche Bau- oder Dienstleistungsaufträge des Bundes übernehmen.
Grundsätzlich gilt das BTTG für:
- Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes ab 50.000 Euro Auftragswert,
- sicherheitsrelevante Bundesaufträge ab 100.000 Euro,
- sowie Unternehmen, die Nachunternehmer oder Leiharbeitnehmer einsetzen.
Dabei spielt die Unternehmensgröße keine Rolle. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können betroffen sein.
Was bedeutet das Tariftreueversprechen?
Wer einen Bundesauftrag ausführt, muss künftig zusichern, bestimmte tarifliche Mindestarbeitsbedingungen einzuhalten.
Diese ergeben sich aus Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, soweit für die jeweilige Branche entsprechende Regelungen bestehen.
Je nach Branche können dazu insbesondere gehören:
- Mindestvergütung einschließlich Zuschlägen,
- Überstundenvergütung,
- Sonderzahlungen,
- bezahlter Urlaub,
- Höchstarbeitszeiten,
- Ruhezeiten und Pausen.
Dabei ist keine Tarifbindung erforderlich. Die tariflichen Mindestbedingungen müssen jedoch während der Durchführung des Bundesauftrags eingehalten werden.
Welche Pflichten kommen auf Arbeitgeber zu?
Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie vom Bundestariftreuegesetz betroffen sind.
Besonders wichtig sind:
- Prüfung der Anwendbarkeit des BTTG bei Ausschreibungen,
- Überprüfung von Nachunternehmer- und Leiharbeitsverträgen,
- Beobachtung neuer Rechtsverordnungen für die eigene Branche,
- Anpassung von Vergütungs- und Arbeitszeitprozessen,
- Information der betroffenen Beschäftigten über ihre gesetzlichen Ansprüche.
Je nach Branche kann außerdem eine Anpassung der Arbeitszeiterfassung erforderlich werden.
Arbeitnehmer erhalten neue Rechte
Das Bundestariftreuegesetz stärkt auch die Position der Beschäftigten.
Wer an einem Bundesauftrag mitarbeitet, erhält unter bestimmten Voraussetzungen einen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf die festgelegten tariflichen Mindestarbeitsbedingungen.
Außerdem müssen Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmer rechtzeitig über diese Ansprüche informieren.
Welche Folgen drohen bei Verstößen?
Verstöße gegen das Bundestariftreuegesetz können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Möglich sind insbesondere:
- Vertragsstrafen von bis zu 10 Prozent des Auftragswerts,
- außerordentliche Kündigung des öffentlichen Auftrags,
- Ausschluss von zukünftigen Vergabeverfahren,
- Eintragung in das Wettbewerbsregister.
Gerade Unternehmen mit regelmäßigem öffentlichen Auftragsgeschäft sollten ihre Prozesse deshalb frühzeitig überprüfen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Das Bundestariftreuegesetz wird viele Unternehmen organisatorisch vor neue Herausforderungen stellen.
Empfehlenswert sind insbesondere:
- bestehende Vergabeprozesse überprüfen,
- tarifliche Mindestbedingungen analysieren,
- Nachunternehmer vertraglich absichern,
- Vergütungs- und ArbeitszeitmodelleArbeitnehmer haben immer mehr Möglichkeiten, Arbeitsort und Arbeitszeit autonomer zu gestalten, um die Vereinbarkeit verschiedener Lebensbereiche, z. B. Beruf und Familie, besser koordinieren zu können. Mehr kontrollieren,
- interne Compliance-Prozesse anpassen.
Wer frühzeitig handelt, reduziert das Risiko späterer Verstöße erheblich.
Fazit
Mit dem Bundestariftreuegesetz gelten seit dem 1. Mai 2026 neue Anforderungen für Unternehmen, die öffentliche Bundesaufträge übernehmen möchten. Besonders das Tariftreueversprechen, neue Informationspflichten und mögliche Sanktionen sollten nicht unterschätzt werden.
Unternehmen sollten ihre Vergabe-, Vergütungs- und Compliance-Prozesse frühzeitig überprüfen, um rechtliche Risiken und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
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Zuständige Rechtsanwälte
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Volker Görzel Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Simone Schäfer Fachanwältin für Arbeitsrecht
-
Peter Friemond Fachanwalt für Arbeitsrecht
-
Pavlos Polychronidis Fachanwalt für Arbeitsrecht
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