Bundesregierung bringt zeitlich begrenzte Lockerung im Arbeitszeitgesetz auf den Weg

Anlässlich der Corona-Krise soll das Arbeitszeitgesetz gelockert werden. Ziel ist es flexiblere Arbeitszeiten in bestimmten Berufen zu ermöglichen.

In zahlreichen Bundesländern sind die Arbeitszeitvorschriften für bestimmte Tätigkeiten wegen der Coronakrise bereits gelockert worden. Die Bundesregierung will nun einen „bundeseinheitlichen Rahmen“ dafür schaffen. So soll „zeitnah eine Rechts­verordnung erlassen werden“, wie das Bundesarbeitsministerium am 07. April mitteilte. Die geplante Verordnung ist befristet und solle bis Ende Juni gelten.

Der Referentenentwurf plant unter anderem Ausnahmen von:

  • Höchstarbeitszeiten: Laut Presseberichten darf die Arbeitszeit in bestimmten Berufen auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden.
  • Mindestruhezeiten: Die tägliche Ruhezeit könne von elf auf neun Stunden verkürzt werden
  • sowie vom grund­sätz­lichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen

Die geltenden Vorschriften können laut Ministerium für Tätigkeiten gelockert werden, die „wegen der Covid-19-Epidemie notwendig sind zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge oder zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern“. Die Verordnung nennt unter anderem auch die Landwirtschaft, die Energie- und Wasserversorgung, Apotheken und Sanitätshäuser, Geld- und Werttransporte oder das Daten- und Netzwerkmanagement.


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