Markenrecherche


Unsere Anwälte übernehmen für Sie Markenrecherchen.

Im Markenrecht ist die Markenrecherche sehr wichtig.

Markenrecherche immer vor der Markenanmeldung

Vor der Anmeldung einer Marke sollte immer zunächst eine Markenrecherche vorgenommen werden. Es geht hierbei darum, zu ermitteln, ob es bereits Marken gibt, die mit der gewünschten Marke verwechselt werden könnten. Eine Verwechslungsgefahr droht, wenn es ältere identische oder ähnliche Marken gibt, die für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen eingetragen sind, und ein Durchschnittverbraucher annehmen könnte, dass es sich um denselben Produzenten bzw. Anbieter handeln könnte. Wichtig für die Recherche sind nationale und internationale Marken sowie Unionsmarken. Darüber hinaus können auch Namen von Unternehmen von Bedeutung sein.

Markenanmeldung ohne Markenrecherche

Ohne eine Markenrecherche ist nicht abschätzbar, ob es nach der Markenanmeldung zu einem Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke kommt. Für andere Markeninhaber besteht nach der Anmeldung einer Marke die Möglichkeit gegen die Markeneintragung erfolgreich Widerspruch einzulegen, wenn das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) überzeugt werden kann, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen der älteren und der von Ihnen neu angemeldeten Marke besteht. Das zuständige Markenamt wird im Fall der Verwechslungsgefahr die eingetragene Marke wieder löschen bzw. gar nicht erst eintragen.

Markeneintragung ohne Widerspruch

Sollte es zu einer Markeneintragung ohne Widerspruch kommen, besteht ohne eine Markenrecherche die große Gefahr, dass der Inhaber einer älteren identischen bzw. ähnlichen Marke später gegen die Nutzung Ihrer neu eingetragenen Marke vorgeht.

Sie könnten wegen der Nutzung der neu eingetragenen Marke von dem Inhaber der Marke mit Verwechslungsgefahr abgemahnt und zur Unterlassung der Markennutzung aufgefordert werden. Der Inhaber der älteren Marke würde Ihnen eine Markenrechtsverletzung vorwerfen. Es droht auch die Gefahr einer Klage auf Unterlassung und auf Löschung der neuen Marke aus dem Markenregister.

Zum einen ist eine Abmahnung bzw. Klage wegen Markenrechtsverletzung häufig mit enormen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden. Der Streitwert in Markenstreitigkeiten liegt selten unter 50.000 €. Allein die Anwaltskosten und Gerichtskosten belaufen sich schnell auf weit mehr 5.000 € und mehr. Neben diesen Kosten droht auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Inhabers der älteren Marke.

Es gilt auch zu bedenken, dass die Einführung einer neuen Marke in den Markt mit hohen Marketingkosten usw. verbunden sein kann. All diese Investitionen wären bei einer späteren Löschung der neuen Marke wertlos.

Ergebnis

Eine Markenrecherche vor der Anmeldung bzw. Nutzung einer neuen Marke ist aus diesen Gründen immer sinnvoll, um die Risiken, die mit der neuen Marke verbunden sind, abschätzen zu können bzw. diese Risiken zu reduzieren.