Warnung vor Anbietern von Google-adWords - Viele Kunden fallen immer noch auf angeblich zertizifierte Google Partner herein.

Leider ist die Masche durch verschiedene Firmen mit Google AdWords-Werbung immer noch ein aktuelles Thema.

Zahlreichen Firmen versprechen ein besseres Ranking, meist eine Leistung in den Top 3 der AdWords Anzeigen, oft zu einem vereinbarten Festpreis. Die Personen, die unter verschiedenen Firmennamen, wie ad-web24, adweb24web-ranker.deinsta-marketing, my-new-media.demy simply businessinternet4b.de, baerentark-online.de, on-ranking.de (Joanna Zimon)5stella,  search and find simply und ad marketing auftreten, sind zum Beispiel Danuta Strzelczak, Ute Monika Schröder und Anita Swiatek, Stanislaw Talaga und Jadwiga Strzelczak,

– Frau Jadwiga Strzelczak lebt seit vielen Jahren nicht mehr in Deutschland, sondern in Polen. Ihr Gewerbe in Hamburg hat sie 2015 abgemeldet. Das Landgericht Augsburg hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen unserer Mandanten unter anderem deshalb zurückgewiesen. Frau Strzelczak ist nicht gewerblich tätig in Deutschland -> sie nicht „aktiv legitimiert“ (LG Augsburg, Beschluss vom 20.04.2018-Az. 013 O 1015/18)  –

Die Adressen auf der Impressumsseite dieser „Firmen“ sind häufig falsch. Sie generieren ihre Kunden meist über Kaltakquise am Telefon unter Nennung eines falschen Namens. Per Fax wird sodann ein Vertrag zugesendet, den der Kunde unterschreibt – meist ohne das kleingedruckte gelesen zu haben. Tatsächlich schalten die Agenturen danach die Anzeigen nur begrenzt oder überhaupt nicht.

Bereits die Kaltakquise am Telefon ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nicht zulässig. Hat der Kunde erst einmal den Vertrag unterschrieben ist es jedoch trotz des unzulässigen Anrufes schwierig aus dem geschlossenen Vertrag wieder auszutreten. Zumal sich die Verträge oft automatisch verlängern, oder es wird trotz Eingang der Kündigung behauptet es sei keine Kündigung eingegangen. Die Verträge können allerdings wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.

Daraufhin werden Kunden oft weiter durch Mahnungen unter Druck gesetzt. Für Kundenrechnungen, die sich über mehrere Tausend Euro belaufen, werden oft tatsächlich selbst nur wenige Euro ausgegeben.

Die verschiedenen Firmen wirken oft gerade durch den angezeigten „Google Zertifizierte Partner – Button“ professionell, jedoch sagt dieser nichts über die Seriosität einer Firma aus: Jeder kann diese Auszeichnung erhalten, sofern eine Online-Prüfung durch Google absolviert wurde. Das Zertifikat bedeutet lediglich, dass ein spezielles „Trainingsprogramm“ absolviert wurde, es erfolgt keine Überwachung durch Google, wie es für wohl viele Kunden den Anschein macht. Zu den „Kunden“ dieser Firmen gehören auch viele Ärzte und Anwälte.

 

Bei vielen der genannten „Firmen“ spricht alles für Betrug nach § 263 StGB. Zahlen Sie nicht!

Wir beraten Sie gerne. Wir vertreten zahlreiche Mandanten gegen einige der oben genannten „Firmen“.


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