Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassung einer verletzenden Äußerung

Das LG München hat der Klage des ehemaligen Bundesinnenministers Dr.Schily, welche sich gegen Herrn Özdemir, Bundesvorsitzender der Partei Bündnis 90/Die Grünen richtete, stattgegeben.

Der Kläger hatte sich an das Gericht gewandt, da er sich in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sah.

Hintergrund war, dass Herr Dr.Schily aufgrund des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstrasse welcher sich am 09.06.2004 ereignete als damaliger Bundesinnenminister in einer Pressekonferenz einen Tag später wörtlich, vor laufender Kamera zu den Hintergründen des Anschlags folgendes aussagte:

„Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu, aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann.“

Diese öffentliche Stellungnahme wurde noch am selben Abend in der 20 Uhr Ausgabe der Tagesschau ausgestrahlt und war zudem die einzige, die Herr Dr.Schily an diesem Tag abgab.

Am 27.10.2016 wurde im P.Verlag ein Taschenbuch veröffentlicht. Der Beklagte verfasste darin ein Vorwort indem es unter anderem heißt:

„Ein terroristischer Hintergrund wurde dagegen bereits einen Tag nach dem Anschlag ausgeschlossen – von keinem Geringeren als dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily.“

Der Kläger begehrte aufgrund dieses Sachverhalts, dass die Äußerung im Vorwort entfernt werden soll. Die Kammer gab der Klage statt und sprach Dr.Schily einen Anspruch auf Unterlassen der Äußerung im Vorwort zu.

Die Kammer begründete Ihre Entscheidung damit, dass die Äußerung im Vorwort den Eindruck erweckt, der Kläger hätte damals eine Fehleinschätzung kundgetan. Allerdings hatte Herr Dr. Schily in seiner Aussage vom 10.06.2004 ausdrücklich betont, dass seine Einschätzungen nur vorläufig seien und man noch keine abschließende Aussage treffen könne. Damit verletzt Herr Özdemir auch laut der Kammer das Allgemeine Persönlichkeit von Herrn Dr.Schily.

Quelle: Pressemitteilung 02 vom 25.10.2017

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2017/02.php

Quelle Beitragsbild: © PixelPower


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